Regierungskommission gibt Stellungnahme zum Genderquotengesetz ab

Die Regierungskommission fordert, dass nicht-quotengerechte Aufsichtsratswahlen nicht per se nichtig, aber anfechtbar sein sollen. Diese Anfechtungsmöglichkeit müsste auf der materiellen Seite von eng gefassten Ausnahme- oder Härfefallregelungen zur Quotenregelung begleitet werden. Die Regierungskommission macht hierzu konkrete Vorschläge. Die Pressemitteilung, die Stellungnahme und die konkreten Gesetzesänderungsvorschläge entnehmen Sie bitte den Details.

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