Regierungskommission präzisiert Kodex-Mustertabellen

Mit den präzisierten Erläuterungen wird u.a. klargestellt, wo und wie Deferrals, also Anteile einjähriger variabler Vergütung, die aufzuschieben sind und die nicht unmittelbar ausbezahlt werden, in den Mustertabellen abgebildet werden sollen. Zudem wird der Ausweiszeitpunkt der zugeflossenen einjährigen und mehrjährigen variablen Vergütung vereinheitlicht. Leistungen Dritter, die bereits in Ziffer 4.2.3 DCGK aufgegriffen wurden, sollen explizit genannt werden, sofern sie mit der Vorstandstätigkeit zusammenhängen.

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