Mitteilung für die Presse
Die von Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin unter Leitung von Dr. Gerhard Cromme eingesetzte Regierungskommission Corporate Governance übergibt heute in Berlin den Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Kommission aus Experten der deutschen Unternehmenspraxis ganz unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche hat mit dem Kodex Vorschläge zu Verhaltensstandards und Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen innerhalb eines halben Jahres erarbeitet.
Die Bundesjustizministerin: „Ich begrüße es sehr, dass jetzt auch für die deutschen Unternehmen die Selbstverpflichtung des Corporate Governance Kodex gelten sollen. Das schafft Vertrauen und beugt zugleich Unternehmenskrisen wie jüngst in den Vereinigten Staaten bei uns vor. Die zahlreichen klaren Regeln für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften erhöhen die Transparenz für Anleger und verbessern den Zugang der Unternehmen zu den internationalen Finanzmärkten.
Der Kodex ist vorbildliches Zeichen der Selbstverpflichtung der Wirtschaft und ergänzt als „soft law“ die sogenannte Comply-or-explain-Regelung im Transparenz- und Publizitätsgesetz der Bundesregierung, das noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten soll. Diese Regelung verpflichtet jedes Unternehmen, das die Regeln des Kodex nicht einhalten will, das ausdrücklich in jedem Jahr erneut zu erklären und damit gegenüber Öffentlichkeit und Anlegern gesondert zu begründen.“
Der Vorsitzende der Regierungskommission Dr. Gerhard Cromme:
Mit dem Kodex geben wir den Kapitalmarktteilnehmern einen Beurteilungskatalog für gute Unternehmensführung an die Hand, der gerade ausländische Investoren in die Lage versetzt, sich ein eigenes Bild von der Corporate Governance deutscher Unternehmen zu machen. Der Kodex fasst kurz, knapp und dennoch verständlich die Grundsätze guter Corporate Governance in Deutschland zusammen. Wir wollen mit dem Kodex den Standort Deutschland für internationale und nationale Investoren attraktiver machen, denn wir wollen, dass die Börsenbewertung deutscher Unternehmen auch ihrem tatsächlichen Wert entspricht. Der Kodex entwickelt ferner Regeln für Vorstände und Aufsichtsräte zur Offenlegung von Interessenkonflikten und macht Vorschläge zur Arbeit des Aufsichtsrats, zur Bildung von Ausschüssen, zur Transparenz beim Handel in Aktien der Gesellschaft und zum Aktienbesitz der Organe. Er befasst sich ferner mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Offenlegung seiner Beziehungen zur Gesellschaft gegenüber dem Aufsichtsrat. Dies sind nur Beispiele der vielfältigen Empfehlungen und weiteren Anregungen, die der Kodex vorsieht. Darüber hinaus wird die Kommission die Entwicklung der Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob der Kodex angepasst werden sollte.“
Die Bundesjustizministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin und der Vorsitzende der Regierungskommission Dr. Cromme heben gemeinsam hervor:
„Die jüngste Unternehmenskrise in den Vereinigten Staaten, die das Vertrauen der internationalen Finanzmärkte erschüttert hat, zeigt uns nur zu deutlich: Corporate Governance ist keine einmalige Sache, Corporate Governance bedeutet eine ständige Anstrengung von Gesetzgebung, Wirtschaft und aller am Wirtschaftsleben Beteiligten um die Verbesserung unseres rechtlichen Rahmens und unseres Standorts“.
Die Kodex-Kommission "Corporate Governance", die heute ihre Ergebnisse präsentiert, geht auf die Vorgaben der Regierungskommission gleichen Namens zurück. Die Bundesjustizministerin hat die Kommission am 24. August 2001 vorgestellt. Die aus herausragenden Spitzenmanagern und Experten der Wirtschaft bestehende Kodex-Kommission hat ihre Arbeit am 6. September aufgenommen und einen ersten Entwurf als Grundlage für eine breite öffentliche Diskussion am 18. Dezember 2001 ins Internet gestellt. Sie hat einen "Code of Best Practice" erarbeitet, also Regeln, Verhaltensstandards und Offenlegungspflichten, die zu einer guten Unternehmensführung gehören. Die Unternehmen, die sich den Regeln nicht unterwerfen, müssen dies durch eine Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat deutlich sagen.
Die Mitglieder der Kommission sind in der Anlage (Word-Datei, 20,5 KB) zu dieser Presseerklärung aufgeführt.
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