Mit der Veröffentlichungsreihe „Praxis-Impulse“ möchte die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in losen Abständen ihre Gedanken zur praktischen Umsetzung einzelner Kodexempfehlungen und -anregungen mit ihren Stakeholdern teilen.

Die Praxis-Impulse sind als zusätzliche Handreichungen zu verstehen. Sie sollen – ganz im Sinne des Selbstverständnisses „die Kommission ist mehr als der Kodex“ – pragmatische Vorschläge liefern, die im aktuell geltenden Rechtsrahmen umsetzbar sind. Die Kommission versteht die Impulse dabei als eine Einladung an Unternehmen, diese oft einfachen Ansätze daraufhin zu prüfen, ob sie im eigenen Haus bereits gelebt werden oder ob sie künftig im Sinne einer guten Corporate Governance umgesetzt werden könnten.
Die Gedankenpapiere haben somit selbstverständlich keinen bindenden Charakter und nicht zum Ziel, Bestandteil des Deutschen Corporate Governance Kodex zu sein oder zu werden.

Den ersten Praxis-Impuls zu Anregung A.7 und zum Ablauf der Hauptversammlung finden Sie hier.