
Seit mehr als 20 Jahren gibt es die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. In dieser Zeit hat sie sich intensiv in die Diskussionen rund um die Corporate Governance und den Kodex selbst eingebracht. Der Kodex hat über all die Jahre nichts an Relevanz verloren. Die Regierungskommission hat es verstanden, ihn aktuell zu halten, sich kritisch mit aktuellen Entwicklungen des Kapitalmarkts auseinanderzusetzen und für Corporate Governance öffentlich einzutreten. Neben Anpassungen an neu gefasste Regelungen des Aktienrechts wurden zuletzt insbesondere verschiedene Aspekte der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit in den Pflichtenkanon übernommen.
Analysen über die Einhaltung der Vorgaben des Kodex zeigen über einen längeren Zeitraum eine Steigerung der Compliance. Gerade große Unternehmen der DAX-Familie entsprechen den Vorgaben des Kodex über den gesamten Zeitraum. Dagegen nehmen die Abweichungserklärungen vom Kodex bei den Unternehmen im MDAX und SDAX zu. Häufig werden Abweichungen zum Beispiel bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie von den Vergütungsvorgaben für Vorstand und Aufsichtsrat erklärt.
Natürlich können die Unternehmen nach dem Grundsatz "comply or explain" Abweichungen vornehmen. Aber dieser Spielraum, den die Unternehmen damit gewinnen, muss verantwortungsvoll genutzt werden. Und die Begründungen dafür müssen aussagekräftig sein. Diese Begründungen sind auch eine wichtige Information für Investoren, die sich so ein Bild davon machen können, warum die Governance-Struktur des Unternehmens in einem bestimmten Punkt anders ist, als der Kodex es vorgibt.
Ich begrüße es daher, dass die Regierungskommission in den kommenden Jahren nicht allein neue Kodex-Empfehlungen entwickeln, sondern auch an der Analyse jener Begründungen arbeiten will: Warum weichen Unternehmen vom Kodex ab? Gibt es in anderen internationalen Regelwerken widersprechende Vorgaben? Was fordern die großen Stimmrechtsberater?
Die Themen werden der Regierungskommission nicht ausgehen. Ich freue mich auf eine gute und enge Zusammenarbeit in den kommenden Jahren. Arbeiten wir gemeinsam daran, den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder zu stärken! Die Corporate Governance deutscher börsennotierter Unternehmen leistet dazu ihren wichtigen Beitrag.
(Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz)
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist eine von der Bundesministerin der Justiz im September 2001 eingesetzte Kommission. Die Regierungskommission besteht aus Vertretern von Vorständen und Aufsichtsräten kapitalmarktorientierter Unternehmen und deren Stakeholdern. Daher gehören der Regierungskommission auch Vertreter der institutionellen Investoren und der Privatanleger, der Wissenschaft (Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften), der Wirtschaftsprüfer und Vertreter eines Gewerkschaftsbundes an. Die Mitglieder der Regierungskommission werden vom Bundesministerium der Justiz berufen, wobei die Regierungskommission Vorschläge unterbreiten kann.
Die Vorsitzenden selbst werden ebenfalls vom Bundesministerium der Justiz ernannt. Er vertritt die Regierungskommission nach außen und koordiniert die Arbeit nach innen.
Die Regierungskommission formuliert Standards guter Unternehmensführung im Deutschen Corporate Governance Kodex, den sie jährlich überprüft. Die Standards werden dabei nicht allein von der Kommission erarbeitet, sondern auf der Grundlage von Dialogen mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit formuliert.